3 Dies gilt nicht für die Verfahrensfristen, soweit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Verfahren selbst betreibt. Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Nr. Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe. (1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. Eine entsprechende, den allgemeinen Nachranggrundsatz konkretisierende Regelung kennt das SGB XII nicht. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzesvom 17. 3 oder nach Spezialvorschrift (§ 24 Abs. (4) Die sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln zu erbringen sind, sowie für eine Leistung nach § 74. (2) 1 Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe … (2) 1Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. I S. 3234 ; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Sachliche Zuständigkeit. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11, LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2020 - L 8 SO 57/17, VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 66/07, VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 66/07, VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 68/07, VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 68/07, Zwölftes Kapitel - Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe (§§, Erster Abschnitt - Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§§, Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§, Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§, Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz). rvRecht; Sonstiges; Änderungsdienst; Hil­fe § 97 SGB X Durchführung von Aufgaben durch Dritte (1) Kann ein Leistungsträger, ein Verband von Leistungsträgern oder eine Arbeitsgemeinschaft von einem Dritten Aufgaben wahrnehmen lassen, muss sichergestellt sein, dass der Dritte die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben bietet. Sachliche und örtliche Zuständigkeit. § 97 Feststellung der Sozialleistungen 1 Der erstattungsberechtigte Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Feststellung einer Sozialleistung betreiben sowie Rechtsmittel einlegen. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. § 97 SGB XII § 97 SGB XII. Lebensjahr vollendet haben. Systematik der Sozialhilfe im SGB XII. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 97 - § 99) (§ 94 SGB IX, § 97 SGB XII) (1) 1 Der überörtliche Träger ist sachlich zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe an Leistungsberechtigte, die das 18. 2. Zwölftes Kapitel. Örtliche Zuständigkeit. Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlichen Trägers der … Geldleistungen, 2. für alle sonstigen zu erbringenden Leistungen eine angemessene Erstattung entstandener Kosten einschließlich der Kosten für eine Pflegekraft oder für Heimpflege. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG zusammengefasst. Suche. § 97 SGB XII – Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. § 97 ← → § 99 § 98 Örtliche Zuständigkeit ... Sie sehen die Vorschriften, die auf § 98 SGB XII verweisen. 2b G v. 14.10.2020 I 2112 § 97 SGB III Betriebliche Voraussetzungen. gegeben ist, wird die Allzuständigkeit des örtlichen Trägers durchbrochen. Sachliche Zuständigkeit [1. (5) Die überörtlichen Träger sollen, insbesondere bei verbreiteten Krankheiten, zur Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe beitragen. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016 (BGBl. Hauptmenu. 1. 4 und §§ 106 ff.) 2 Der Ablauf der Fristen, die ohne sein Verschulden verstrichen sind, wirkt nicht gegen ihn. 5). (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe vom 27. Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB IX > § 97. Hierfür können sie die erforderlichen Einrichtungen schaffen oder fördern. 1 Allgemeines Rz. Jung, SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit 0 Rechtsentwicklung Rz. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG zusammengefasst. 1 bis 6 jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist. 2 Die sachliche Zuständigkeit beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das 18. § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69. Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlichen Trägers … Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Im alten BSHG bestand eine Zweiteilung der Sozialhilfe in … (5) 1Die überörtlichen Träger sollen, insbesondere bei verbreiteten Krankheiten, zur Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe beitragen. SGB X; SGB XI; SGB XII; ALG; Sozialgesetzbuch (SGB III) Drittes Buch Arbeitsförderung. Aufl. § 97 Betriebliche Voraussetzungen Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. § 97 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Bundesrecht § 1 SGB XII, Aufgabe der Sozialhilfe § 2 SGB XII, Nachrang der Sozialhilfe § 3 SGB XII, Träger der Sozi Leistungsberechtigte. 7 G v. 9.10.2020 I 2075 § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) SGB XII Sozialhilfe Stand Zuletzt geändert durch Art. 1 bis 6 jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist. (3) Soweit Landesrecht keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 1 enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für. § 97 SGB XII – Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines Bereichs erbracht wird. 2009, § 97 Rz. Weiterhin sehen § 97 SGB VIII und § 27i BVG entsprechende Befugnisse zur Feststellung von Sozialleistungen für die Träger der Jugendhilfe bzw. Januar 2020] 1 § 97… rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung. Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten nach diesem Buch. (2) 1 Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte (1) Kann ein Leistungsträger, ein Verband von Leistungsträgern oder eine Arbeitsgemeinschaft von einem Dritten Aufgaben wahrnehmen lassen, muss sichergestellt sein, dass der Dritte die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben bietet. I S. 3234), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. Dezember 2003. August 201… § 97 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. § 97 SGB XII, Sachliche Zuständigkeit Zwölftes Kapitel – Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe → Erster Abschnitt – Sachliche und örtliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. (1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. Stand: Zuletzt geändert durch Art. (3) Soweit Landesrecht keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 1 enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für. (4) Die sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln zu erbringen sind, sowie für eine Leistung nach § 74. 2Hierfür können sie die erforderlichen Einrichtungen schaffen oder fördern. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines … Es ist jetzt in Teil 2 des Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) zu finden. der Kriegsopferfürsorge vor. 2; Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Mail bei Änderungen § 97 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. § 97 SGB 12 Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Nr. Nur wenn eine ausdrückliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers (entweder nach Landesrecht oder nach Abs. 2. Zu Vorschriftenteil springen und hervorheben. (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Es ist nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII). Betrieb im Sinne der … Dabei bestimmt § 97 Abs. 597 Entscheidungen zu § 97 SGB XII in unserer Datenbank: Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen ... Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - ... Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher ... Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere ... Höhe der Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe; Verstoß ... Kommunale Verfassungsbeschwerde - Appellentscheidung: Pflicht zur Schaffung einer ... Kommunalverfassungsbeschwerde: Verpflichtung des Gesetzgebers, eine ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). § 1 (Fn 4) (1) Die Kreise und kreisfreienStädte als örtliche Träger der Sozialhilfe (örtliche Träger) und dieLandschaftsverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe (überörtlicheTräger) führen die Aufgaben der Sozialhilfe als Selbstverwaltungsangelegenheitdurch, soweit sie nicht Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel des ZwölftenBuches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27.Dezember 2003, BGBl. 2Dabei soll berücksichtigt werden, dass so weit wie möglich für Leistungen im Sinne von § 8 Nr. Jung, SGB XII § 97 Sachliche Zuständigkeit 0 Rechtsentwicklung Rz. 1 eine All­zu­stän­dig­keit des ört­li­chen Trägers für "die Sozi­al­hilfe", ledig­lich für aus­drück­lich zu gewie­sene beson­ders genannte Hilfen ist der über­ört­liche Träger zuständig. 3 Abs. Die nach § 97 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 2 für die Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sind auch zuständig für die Eingliederungshilfe nach dem Zweiten Teil Achtes Kapitel des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Aufl. Dabei soll berücksichtigt werden, dass so weit wie möglich für Leistungen im Sinne von § 8 Nr. Paragraf 97. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. § 97 SGB XII Sachliche Zuständigkeit (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. 2008, § 97 Rz. Erster Abschnitt. § 97 Betriebliche Voraussetzungen 1 Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. 2 Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung. 1.

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