§ 74 SGB XII Stand 04.2018 4 2.3 Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers Für die Übernahme der Bestattungskosten ist der überörtliche Träger sachlich zuständig, wenn er Hilfen bei stationärer Unterbringung erbracht hat (§ 97 Abs. 15.01 Abs. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 6 … Fachliche Weisung zu § 74 SGB XII Seite 3 von 5 Aktenplan-Nr. 39 . Der Erstattungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Rentenversicherung umfasst deshalb auch den Sterbevierteljahresbonus. Bei der Übernahme von Bestattungskos-ten handelt es sich um eine Mussleistung der Sozialhilfe, auf die beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch be-steht (LSG Darmstadt, L 9 SO 20/08, FamRZ 2008, 1790). Verpflichtete sind in … Dezember 2003, BGBl. 2 ZPO entkräftet werden (vorliegend verneint). Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII kommt daher bei Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, nur im Einzelfall unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. Der Kostenübernahmeanspruch aus § 74 SGB XII ist bei der Prüfung, ob die Inanspruchnahme des Kostenpflichtigen eine unbillige Härte darstellen würde, mit zu berücksichtigen. 1 Satz 2 BestattG Saarland, wonach die Bestattungspflicht bei einer Mehrheit von bestattungspflichtigen Personen der jeweils älteren Person auferlegt wird, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Rechtstipps zu der Frage: " Wer ist Verpflichteter nach § 74 SGB XII " ? ja nein gemäß § 74 SGB XII wurde eine Unterhaltsregelung vereinbart? Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 19 Abs. SGB XII, Neuntes Kapitel, § 74 i. d. F. vom 27.12.2003; BGBl. Ab dem 01. Die typischen Bräuche der Religionszugehörigkeit sind dabei angemessen zu beachten. 1. § 74 SGB XII Stand 04.2018 4 2.3 Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers Für die Übernahme der Bestattungskosten ist der überörtliche Träger sachlich zuständig, wenn er Hilfen bei stationärer Unterbringung erbracht hat (§ 97 Abs. 1 0 obj Bestattungskosten (§ 74 SGB XII) 15. Januar 2005 waren die sogenannten Hartz-Reformen, aufgrund derer die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige bedürftige Betroffene zusammengeführt wurden. Der Einsatz von Vermögen, das über den Schonbetrag von 10.000 Euro hinausgeht und zum Zweck einer angemessenen Bestattungsvorsorge oder einer angemessenen Grabpflege vorgesehen ist, stellt für Heimbewohner eine Härte i.S.v. Bestattungskosten nach § 74 SGB XII Kreis Bergstraße Der Kreisausschuss Soziales Graben 15 64646 Heppenheim Ich beantrage bzw. Hintergrund der Neuordnung der Sozialhilfe mit Wirkung vom 1. Die Bestattungspflicht nach § 8 Abs. Fachanweisung Sozialbestattung als PDF (PDF, 690,8 KB); Anlage 1: Antrag auf Leistungen nach § 74 SGB XII (MSWORD, 82,5 KB); Anlage 2: Nachträgliche Kostenübernahme Bestattung Alleinverpflichtung (MSWORD, 35,5 KB); Anlage 3: Nachträgliche Kostenübernahme Bestattung Verpflichtung Mehrerer (MSWORD, 36 KB); Anlage 4a: Bescheid Kostenerstattung § 10HmbBestattG (Todesfall ab dem … Januar 2007 ist die Liste der Bestatter für die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII nicht mehr maßgebend. § 74 SGB III Assistierte Ausbildung (1) Die Agentur für Arbeit kann förderungsberechtige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung (begleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung fördern. Die Erforderlichkeit ist nach Art und Höhe des jeweiligen Aufwands zu berücksichtigen. LSG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, L 7 SO 81/15 vom 14.04.2016, LSG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, L 7 SO 3057/12 vom 25.02.2016, LSG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, L 7 SO 262/15 vom 25.02.2016, OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 19 A 488/13 vom 25.06.2015, SG-DARMSTADT – Urteil, S 17 SO 42/11 vom 20.11.2013, LSG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, L 2 SO 3798/12 vom 16.10.2013, HESSISCHES-LSG – Beschluss, L 6 SO 93/10 vom 07.05.2013, VG-DUESSELDORF – Urteil, 23 K 3189/11 vom 04.02.2013, VG-GELSENKIRCHEN – Urteil, 14 K 2308/11 vom 10.07.2012, VG-GELSENKIRCHEN – Urteil, 14 K 2307/11 vom 10.07.2012, HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 A 1245/11 vom 26.10.2011, HESSISCHES-LSG – Urteil, L 6 SO 135/08 vom 28.04.2010, LSG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, L 7 SO 4476/08 vom 25.03.2010, VG-DUESSELDORF – Urteil, 23 K 2884/08 vom 02.02.2010, OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 12 A 1363/09 vom 16.11.2009, OVG-SAARLAND – Urteil, 1 A 40/07 vom 27.12.2007, SG-OSNABRUECK – Urteil, S 16 SO 252/05 vom 14.06.2007, SG-KARLSRUHE – Urteil, S 1 SO 1842/15 vom 30.10.2015, SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 28/14 vom 27.04.2015, SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 27/14 vom 27.04.2015, LSG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, L 2 SO 5608/13 vom 18.03.2015, SG-WUERZBURG – Urteil, S 3 R 405/14 vom 18.12.2014, VG-GELSENKIRCHEN – Urteil, 14 K 4511/12 vom 16.12.2014, SG-KARLSRUHE – Urteil, S 1 SO 903/14 vom 28.11.2014, VG-WIESBADEN – Urteil, 1 K 1227/12.WI vom 16.07.2014, VG-GIESSEN – Beschluss, 8 L 1595/12.GI vom 14.09.2012, NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 PA 87/09 vom 26.06.2009, BSG – Urteil, B 8/9b SO 9/06 R vom 18.03.2008, VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 12 S 664/06 vom 18.05.2006. Der Streit geht nur um die Höhe der erforderlichen Kosten bzw. 6. Schließlich leistet die Sozialhilfe auch Unterstützung in weiteren belastenden Lebenslagen, die die oder der Leistungsberechtigte nicht allein bewältigen kann. SGB XII ) vom 7. Art 15 AGBGB), Erben (§ 1968 BGB), sowie die … Dezember 2003, BGBl. 2003 I S. 2954) wurde für diesen Personenkreis die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingeführt. 3 Abs. Mail bei Änderungen . Sind keine Erben vorhanden, sind Unterhaltsverpflichtete heranzuziehen (§ 1615 Abs. Dies führt zur Anwendung der VVKVO. Die folgende Tabelle bietet Ihne… Nr. Dies trifft 4 SGB XII). 1. Dies kann im … Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. 1 Satz 2 SGB XII in Betracht. Einzelfall, in dem die fehlende Anhörung der in Betracht kommenden Gebührenpflichtigen zu einer ermessensfehlerhaften Auswahl des Gebührenpflichtigen führt. S. 467) wird bestimmt: 1 – Grundsätze (1) Die erforderlichen Bestattungskosten können gemäß § 74 SGB XII vom Träger der Sozialhilfe übernommen werden. Die Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss, in dem der beschrittene Rechtsweg für unzulässig erklärt wird, kann nur darauf gestützt werden, dass der Rechtsweg vom verweisenden Gericht unrichtig beurteilt worden ist, aber nicht darauf, dass der Rechtsstreit an ein anderes (hier: örtlich zuständiges) Gericht des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen. Nach § 74 SGB XII sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu übernehmen, soweit die hierzu Verpflichteten diese nicht tragen können. Ziel des Online-Seminars ist die Vermittlung eines Überblicks über die grundlegenden Fragen rund um § 74 SGB XII, wie der zur Kostentragung Verpflichtete, die erforderlichen Kosten einer Bestattung und die Zumutbarkeit der Kostentragung. Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Tod meines Vaters streite ich mit der Kreisverwaltung Kusel um Erstattung der Bestattungskosten gem.§ 74 SGB XII. § 74 SGB III Assistierte Ausbildung (1) Die Agentur für Arbeit kann förderungsberechtige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung (begleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung fördern. § 74 SGB XII knüpft den Anspruch auf Kostenübernahme nicht zwingend an die Bedürftigkeit des Verpflichteten, sondern verwendet die eigenständige Leistungsvoraussetzung der Unzumutbarkeit und nimmt damit im Recht der Sozialhilfe eine Sonderstellung ein (BSG, Urteil vom 4.4.2019 - B 8 SO 10/18 R). Der Antrag nach § 74 SGB XII kann wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wer-den. 1. Die typischen Bräuche der Religionszugehörigkeit sind dabei angemessen zu beachten. 450-4-137-03/0 Stand: 15.01.2010 03.07.2007 5. Kommt der Kläger seiner Mitwirkungsobliegenheit im gerichtlichen Verfahren betreffend seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die für die Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit i.S. Verpflichtete sind in … SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) SGB XII Sozialhilfe Stand Zuletzt geändert durch Art. ‎Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Zu den angemessenen Kosten im Sinne des § 74 SGB XII zählen die Aufwendungen für ein orts-übliches Begräbnis einfacher Art. Stand: September 2020 . Die Erforderlichkeit ist nach Art und Höhe des jeweiligen Aufwands zu berücksichtigen. wir beantragen die Übernahme der Bestattungskosten für: Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort verstorben am Sterbeort Trat der Tod infolge einer Gewalt- oder Straftat ein? Das Neunte Kapitel des SGB XII umfasst verschiedene Leistungen: Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70), die Altenhilfe (§ 71), Blindenhilfe (§ 72), Bestattungskosten (§ 74) und, als Auffangnorm, die Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII). 3 SGB XII) Nach § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen,… Zur Begleichung der anfallenden Bestattungskosten hat der Bestattungspflichtige vorrangig den Nachlass zu verwenden. gegen einen Ablehnungsbescheid Klage erheben. 4 0 obj Dieses beinhaltet: die Leichenschau die Leichenbeförderung über eine kurze Strecke einen Sarg einfachster Ausstattung mit Kissen-Decken-Garnitur das … Die Agentur für Arbeit kann förderungsberechtige junge ob Trauerredner und Blumen zu einer ortsüblichen, einfachen Bestattung gehören. § 74 SGB XII nicht darauf verweisen, er müsse im Hinblick auf den Friedhofsgebührenbescheid Billigkeitsmaßnahmen beantragen und ggf. 1. SGB XII – Sozialhilfe. Der Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII ist grundsätzlich nicht vererblich und geht mit dem Tod des Hilfebedürftigen unter. Leistungsfähige Unterhaltspflichtigeim Fall des Todes des/der Unter-haltsberechtigen, soweit die Bezahlung nicht von dem/den Erben zu erlan-gen ist (§ 1615 Abs. Rechtstipps zu der Frage: " Wer ist Verpflichteter nach § 74 SGB XII " ? Dies trifft Hintergrund der Neuordnung der Sozialhilfe mit Wirkung vom 1. Die Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger ist ab dem 01. Sind keine Erben vorhanden, sind Unterhaltsverpflichtete heranzuziehen (§ 1615 Abs. 01. Dezember 2003 (BGBl. endobj Bestattungen gemäß § 74 SGB XII. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. wir beantragen die Übernahme der Bestattungskosten für: Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort verstorben am Sterbeort Trat der Tod infolge einer Gewalt- oder Straftat ein? <> Eine Ã?bernahme der Bestattungskosten aus sittlicher Verpflichtung begründet keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger. 1. Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB XII > §§ 70 bis 74. Deshalb kann der zuständige Sozialhilfeträger einen Antragsteller i.S.v. Gem. Es besteht kein Nachrang des Anspruchs auf Übernahme von Bestattungskosten, einschließlich Friedhofsgebühren, gemäß § 74 SGB XII gegenüber den abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen Erlass, Niederschlagung oder Stundung im Hinblick auf die Friedhofsgebühren. 1. ja nein Zu den angemessenen Kosten im Sinne des § 74 SGB XII zählen die Aufwendungen für ein orts-übliches Begräbnis einfacher Art. § 24 Abs. Witwerrente gehört auch in Höhe des sog. Dezember 2006 beendet, dass heißt, dass keine Änderungen und Ergänzungen mehr vorgenommen werden. 15.01 Abs. BA-Zentrale, AM 41 Seite . Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Gerichtliche Eingangsstempel erbringen regelmäßig den Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens oder eines Schriftsatzes. %���� 2 0 obj Die Behörde kann unter mehreren Kostenpflichtigen im Rahmen der Gesamtschuldnerauswahl nur einen oder mehrere Pflichtige durch Leistungsbescheid in Anspruch nehmen. (ggf. gemäß § 74 SGB XII wurde eine Unterhaltsregelung vereinbart? Ziel des Online-Seminars ist die Vermittlung eines Überblicks über die grundlegenden Fragen rund um § 74 SGB XII, wie der zur Kostentragung Verpflichtete, die erforderlichen Kosten einer Bestattung und die Zumutbarkeit der Kostentragung. Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bestattung der verstorbenen Mutter durch den Sozialhilfeträger, wenn der daneben als Angehöriger ebenfalls zur Bestattung verpflichtete Bruder der Klägerin, der anders als die Klägerin darüberhinaus auch als Erbe vorrangig bestattungspflichtig war, tatsächlich (wenn auch ratenweise) die noch offenen Bestattungskosten abbezahlt. Gemäß § 74 SGB XII sind die zur Bestattung Verpflichteten von den erforderlichen Kosten einer Bestattung zu entlasten, wenn die Verpflichtung hierzu nicht zugemutet werden kann. § 74 Absatz 1 SGB III – Assistierte Ausbildung (1) 1. Die Witwen bzw. Ein Leistungs- und Preisvergleich ist in jedem Fall ratsam. Ich habe unter V - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt 74 SGB XII erforderlichen Kosten einer Bestattung gehören die ortsüblichen Aufwendungen für eine einfache, aber würdige Bestattung. 450-4-137-03/0 Stand: 15.01.2010 03.07.2007 5. Fachliche Weisungen AsA . Die in § 13 Abs. Die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII Die Bestattungspflicht ist in der Bundesrepublik Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen der Länder geregelt, welche als Teil der gewohnheitsrechtlich geregelten Totenfürsorgepflicht entspricht. Gem. Sterbevierteljahresbonus nicht zu den anrechnungsfreien zweckbestimmten Leistungen im Sinne des § 83 Abs. 3 SGB XII) Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger.Zum Personenkreis des Verpflichteten i.S.d. Das Bestattungsgesetz SH sieht die gemeindliche Pflicht zur Vornahme der Bestattung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe an und bestimmt durch den Rechtsfolgenverweis auf die §§ 230, 238 LVwG, dass die Gemeinde die Bestattung ohne vorherigen (Grund )Verwaltungsakt als Ersatzvornahme im sofortigen Vollzug vorzunehmen und den Kostenersatz auf dem damit vorgezeichneten Weg nach § 249 LVwG zu erreichen habe. Dieses beinhaltet: die Leichenschau die Leichenbeförderung über eine kurze Strecke einen Sarg einfachster Ausstattung mit Kissen-Decken-Garnitur das … I, S. 3039 Gesetzesauszug § 74 Bestattungskosten Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Zugleich wur… Stand: Zuletzt geändert durch Art. Bestattungskosten nach § 74 SGB XII Kreis Bergstraße Der Kreisausschuss Soziales Graben 15 64646 Heppenheim Ich beantrage bzw. SGB XII ) vom 7. Bestattungskosten (§ 74 SGB XII) 15. 74 SGB XII erforderlichen Kosten einer Bestattung gehören die ortsüblichen Aufwendungen für eine einfache, aber würdige Bestattung. Ein Bestattungsvorsorgevertrag fällt nicht grundsätzlich unter den Vermögensschutz nach § 90 Abs. Hierzu zählen vor allem vertraglich Verpflichtete (z.B. Die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift der jeweiligen § 24 Abs. Januar 2007 ist die Liste der Bestatter für die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII nicht mehr maßgebend. 5. von . Mail bei Änderungen . Die Klägerin war nicht leistungsfähi… § 74 SGB XII – Bestattungskosten. des § 74 SGB XII maßgeblich sind, nicht nach, so besteht kein Anlass, die in seiner Sphäre wurzelnden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse weiter aufzuklären. 1. ob Trauerredner und Blumen zu einer ortsüblichen, einfachen Bestattung gehören. Nach § 74SGB XII werden die Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger übernommen, sofern diese der Person, die sie tragen muss, diese nicht zugemutet werden können. endobj Redaktionelle Querverweise zu § 74 SGB XII: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Erbrecht Rechtliche Stellung des Erben Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten Nachlassverbindlichkeiten § 1968 (Beerdigungskosten) Bestattungsgesetz (BestattG) Leichenwesen Bestattung und Ausgrabung von Verstorbenen, Beisetzung von Aschen Verstorbener 1. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.12.2020 BGBl. stream Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Der Auftraggeber der Bestattung eines verstorbenen Elternteils muss die für die Bestattung mit allen Leistungsbestandteilen festzusetzenden Friedhofsgebühren tragen, unabhängig davon, ob er das Erbe ausgeschlagen hat. Dezember 2006 beendet, dass heißt, dass keine Änderungen und Ergänzungen mehr vorgenommen werden. S. 467) wird bestimmt: 1 – Grundsätze (1) Die erforderlichen Bestattungskosten können gemäß § 74 SGB XII vom Träger der Sozialhilfe übernommen werden. Die Kosten der Bestattung müssen grundsätzlich die Erben tragen, die es hier jedoch aufgrund der Ausschlagung nicht gab. 1. Dezember 2003, BGBl. Fachliche Weisung zu § 74 SGB XII Seite 3 von 5 Aktenplan-Nr. SGB XII / § 2 AsylbLG i.V.m. Ich habe unter V - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt 3 SGB XII. Der Streit geht nur um die Höhe der erforderlichen Kosten bzw. Die Arbeit an der Bestatterliste wird hier zum 01. Antragsteller(in) Hinweis: Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden Informationen und Unterlagen benötigt. Ab dem 01. § 6 AsylbLG dem Grunde nach bewilligt wurden, ausgezahlt werden. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. § 74 SGB XII ist eine fürsorgerechtliche Regelung zur einmaligen Hilfe in einer besonderen Lebenslage. Nach § 74SGB XII werden die Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger übernommen, sofern diese der Person, die sie tragen muss, diese nicht zugemutet werden können. § 74 SGB XII, Bestattungskosten Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und … I S. 3022) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. im Rahmen des § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) Nach § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), neuntes Kapitel, können für die Kosten einer Bestattung Bei‐ hilfen übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Dezember 2003, BGBl. 2 SGB XII i.V.m dem Landesrecht der überörtliche Träger zustän-dig ist. Neuntes Kapitel. Die Sozialbestattung nach § 74 SGB XII Die Bestattungspflicht ist in der Bundesrepublik Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen der Länder geregelt, welche als Teil der gewohnheitsrechtlich geregelten Totenfürsorgepflicht entspricht. Die Arbeit an der Bestatterliste wird hier zum 01. Ein potenzieller Erbe kann trotz Ausschlagung des Erbes nach landesrechtlichen Vorschriften zur Bestattung verpflichtet sein. Fehlende Mitwirkung bedeutet, dass die Auf-klärung des Sachverhalts erschwert wird, Unterlagen nicht beigebracht oder nicht genügend Selbst-hilfe erkennbar ist. 1. Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 19 Abs. Verpflichteter im Sinne von § 74 SGB XII kann nur sein, wer der Kostenlast (Kosten der Bestattung) nicht ausweichen kann, weil sie ihn rechtlich notwendig trifft. Nach dieser Norm sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu übernehmen, soweit es dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. 3 SHR analog sind die lebenden Verwandten der verstorbenen Person grundsätzlich zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. Die Übernahme der unzumutbaren Aufwen-dungen soll der leistungsberechtigten Person ermöglichen eine würdige Bestattung des … SGB I – Allgemeiner Teil) bin ich hingewiesen worden. § 74 SGB XII bzw. 2 BGB), sofern sie leisten können, ohne den eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden. 2005 in § 74 SGB XII geregelt. Der Anspruch auf Kostenübernahme gemäß § 74 SGB XII steht nicht dem Verstorbenen, sondern demjenigen zu, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. teilweise) gemäß § 74 SGB XII vom Träger der Sozialhilfe übernommen werden. Zugleich wur… Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB XII > §§ 70 bis 74. © 2003-2020 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. 1) Die Verweisung eines Hilfesuchenden vor Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln auf einen Ausgleichsanspruch gegen einen anderen gleichrangig zur Bestattung verpflichteten Familienangehörigen ist zulässig, wenn der Ausgleichsanspruch nicht mit ziemlicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann und insbesondere der Eindruck entsteht, dass sich ein wirtschaftlich durchaus leistungsfähiges Familienmitglied vor der finanziellen Verantwortung drücken möchte. Der zur Kosten-tragung Verpflichtete soll durch die Übernahme der Bestattungskosten durch den Träger der Sozial-hilfe in die Lage versetzt werden, eine schlichte aber würdevolle Bestattung des Verstorbenen in Leistungsfähige Unterhaltspflichtige im Fall des Todes des/der Unter- haltsberechtigen, soweit die Bezahlung nicht von dem/den Erben zu erlan- In diesen Fällen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, die nicht schon mit einer lapidaren Weigerung eines Familienmitglieds zur Kostenübernahme als ausgeschlossen betrachtet werden darf (Anschluss an SG Reutlingen vom 14.11.2013 - S 4 SO 1520/12 - ). 1. § 74 SGB XII. ��&. Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII A. Verpflichtete (Anspruchsberechtigte) Anspruchsberechtigt ist gemäß § 74 SGB XII derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen und dem das Tragen der Kosten nicht zugemutet werden kann. Zu den Voraussetzungen, unter denen von einem vorrangig Bestattungspflichtigen die Kosten nicht zu erlangen sind. Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch Sozialhilfe. § 90 Abs. 2 BGB), sofern sie leisten können, ohne den eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden. Ob eine Härte i.S.d. II - § 74 SGB XII Übernahme von Bestattungskosten Seite 2 von 14 Stand: 01.07.2015 1 Zuständigkeit 1.1 Sachliche Zuständigkeit Sachlich zuständig ist nach § 97 Abs. Einem Heimträger, der zugleich überörtlicher Träger der Sozialhilfe ist, ist die Tragung von Bestattungskosten einer mittellosen Person jedenfalls dann grundsätzlich zumutbar, wenn die verstorbene Person fast 45 Jahre in seiner Einrichtung verbracht hat. Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag ist bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen; seine Verwertung stellt eine Härte dar, es sei denn, durch den Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags wurde das Vermögen in der Absicht gemindert, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen. Dezember 2003 (BGBl. Nr. endobj I, S. 3039 Gesetzesauszug § 74 Bestattungskosten Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. 1. Wer Verpflichteter nach § 74 SGB XII ist, ergibt sich aus dieser Norm selbst indes nicht. Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen: Urteile zu § 74 SGB XII © JuraForum.de — 2003-2020. 2003 I S. 2954) wurde für diesen Personenkreis die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingeführt. Da ein Anspruch nach § 74 SGB XII neben der Forderung des Ordnungsamtes existieren kann, wird eine Niederschlagungsmöglichkeit regelmäßig nicht gegeben sein.11 Dies führt dazu, dass auch Bestattungen, die durch die Ordnungsämter veranlasst wurden und bei denen sich nachträglich ein Verpflichteter ausmachen Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII A. Verpflichtete (Anspruchsberechtigte) Anspruchsberechtigt ist gemäß § 74 SGB XII derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen und dem das Tragen der Kosten nicht zugemutet werden kann. SGB XII, Neuntes Kapitel, § 74 i. d. F. vom 27.12.2003; BGBl. I S. 3022) - Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. (ggf. § 94 SGB XII auf den Sozialträger übergegangen sei. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke. 1. 2 BGB). 3 SGB XII vorliegt ist vielmehr anhand aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die Übernahme der unzumutbaren Aufwen-dungen soll der leistungsberechtigten Person ermöglichen eine würdige Bestattung des … § 74 SGB XII i.V.m. § 74 SGB XII i.V.m. 4 SGB XII). Der Nachlasspfleger für unbekannte Erben hat keine Vertretungsmacht zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, der an die Sozialhilfebedürftigkeit des zur Tragung dieser Kosten Verpflichteten anknüpft. Weitere Kosten für die Beerdigung entstehen durch die Leistungen des Bestattungsunternehmens sowie Fremdleistungen wie Blumenschmuck, eine Todesanzeige und Trauerkarten. Diese Kosten sind in der Gebührenordnung des jeweiligen Friedhofs festgelegt. Antragsteller(in) Hinweis: Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden Informationen und Unterlagen benötigt. Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen. Die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift der jeweiligen Der durch den Eingangsstempel begründete Beweis kann nach § 418 Abs. x��=�r�8���?�Q��i���TW���:����&����y�#Zvš22�ٝ�?ڧ��C�����HX���ڒH ����܁?ٴg�m��O�O�v��^&=>Y����ߎ�������bu�,ڋus�����G/���'�>8~!��8KDb�4׉̰��O����"Y]��Ɋ~���ˇ�:�enf�\�6��q~$��)��\�W=k[���̏$�9rv�.�������h�������r�&��w�VP�_��/iln�9 x�j���ݟ>x�����NQiᑃ�`'�DV��Q�M*�V�-�Ru� 1. September 2005 (GVBl. Mir ist bekannt, dass ich die mir bewilligten Kosten für die Leistungen der Bestatter an das von mir gewählte Bestattungsinstitut abtreten kann. 3 Abs. <>>> 1 SGB XII.2. Ein einstweiliger Rechtsschutzantrag mit dem Ziel, die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über den Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid auszusetzen, bleibt ohne Erfolg, wenn der Gebührenbescheid bestandskräftig geworden ist und deshalb Grundlage von Vollstreckungsmaßnahmen sein kann. Nach § 74 SGB XII sind die Kosten für eine Bestattung vom Sozialhilfeträger zu tragen, wenn es dem Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, dass dieser die Kosten trägt. 1 Satz 1 SGB XII ist auf die Gewährung von Sozialhilfe in Form der Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII anwendbar. 1 FBG ausnahmslos begründete öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht naher Angehöriger stellt keinen Verstoß gegen Grundrechte des Bestattungspflichtigen dar und ist auch mit dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar. %PDF-1.5 2 VO VwVG NRW ist wirksames Landesrecht. Hierzu zählen vor allem vertraglich Verpflichtete (z.B. Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Tod meines Vaters streite ich mit der Kreisverwaltung Kusel um Erstattung der Bestattungskosten gem.§ 74 SGB XII. Dies kann im … Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen. 1 Satz 1 BestG NRW entfällt nicht, weil der Pflichtige nur über ein geringes Einkommen verfügt. Die Klägerin war nicht leistungsfähi… 3 0 obj I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.12.2020 BGBl. Hierzu ist neben der Anzahl der zur Bestattung verpflichteten Personen sowie dem vorhandenen Nachlass Ein Großteil dieser Kosten entsteht durch den Friedhof. 1. <>/ExtGState<>/XObject<>/ProcSet[/PDF/Text/ImageB/ImageC/ImageI] >>/MediaBox[ 0 0 595.32 842.04] /Contents 4 0 R/Group<>/Tabs/S/StructParents 0>> Zielsetzung dieser Regelung ist es, dass die der Würde eines Toten entsprechenden Bestattung sichergestellt wird. 120. 1. Die Kosten der Bestattung müssen grundsätzlich die Erben tragen, die es hier jedoch aufgrund der Ausschlagung nicht gab. 7 G v. 9.10.2020 I 2075 Wer Verpflichteter nach § 74 SGB XII ist, ergibt sich aus dieser Norm selbst indes nicht. 3 SHR analog sind die lebenden Verwandten der verstorbenen Person grundsätzlich zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. Rechtsgrundlage für die Bearbeitung der Anträge auf Bestattungskosten ist § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Stand September 2016): „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die … Die Höhe der Bestattungskosten variiert je nach Bestattungsart, Ausführung und Region. Der zur Kosten-tragung Verpflichtete soll durch die Übernahme der Bestattungskosten durch den Träger der Sozial-hilfe in die Lage versetzt werden, eine schlichte aber würdevolle Bestattung des Verstorbenen in 1. Art 15 AGBGB), Erben (§ 1968 BGB), sowie die … September 2005 (GVBl. teilweise) gemäß § 74 SGB XII vom Träger der Sozialhilfe übernommen werden. <> Bei der Übernahme von Bestattungskos-ten handelt es sich um eine Mussleistung der Sozialhilfe, auf die beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch be-steht (LSG Darmstadt, L 9 SO 20/08, FamRZ 2008, 1790).