2 in Kraft seit 31. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung § 19 SGB XII n.F. Es gilt § 44a Absatz 3 Satz 2 SGB XII, wonach vorläufige Leistungen für höchstens sechs Monate bewilligt werden sollen. § 19 SGB XII Stand 07.2017 6 pitel SGB XII zunächst unter Anrechnung der Rente ab dem 1. des Monats zu gewähren, der auf die Einstellung der Leistungen des JC folgt. Die Hilfe als erweiterte Hilfe (Bruttoprinzip iSv § 19 Abs. Paragraf 19. 19. Hammel, Keine Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. Danach muss bei weiterbestehendem Bedarf eine Weiterbewilligung geprüft werden. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. 3. § 19 SGB XII, Leistungsberechtigte Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. – § 24, § 132 und § 133 SGB XII: Sozialhilfe für Deutsche im Ausland, seit 1. SGB II, SGB XII und AsylbLG. (5) 1Ist den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen im Sinne der Absätze 1 und 2 möglich oder im Sinne des Absatzes 3 zuzumuten und sind Leistungen erbracht worden, haben sie dem Träger der Sozialhilfe die Aufwendungen in diesem Umfang zu ersetzen. (2) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel dieses Buches ist Personen zu leisten, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 erreicht haben oder das 18. 1 SGB XII 2009, vor § 53 Rdnr. Auf § 19 SGB XII verweisen folgende Vorschriften: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten § 68 (Umfang der Leistungen) Einsatz des Einkommens und des Vermögens Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Deshalb sei der Inhalt von § 19 Abs. und kürz­lich LSG SH, 29.06.2011 – L 9 SO 25/ 09 ; zur Abgren­zung vgl. § 13 Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) § 14 Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) § 15 Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) § 16 Soziale und private Pflegeversicherung (SGB XI) § 17 Arbeitsförderung (SGB III) § 18 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) § 19 Sozialhilfe (SGB XII… Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat an Bedeutung gewonnen. Dazu würden Inhalte aus dem bisherigen § 19 Abs. Ein Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht dem Grunde nach: a. bei Erreichen der Altersgrenze nach §7a SGB II, b. bei Vollendung des 18. (6) Der Anspruch der Berechtigten auf Leistungen für Einrichtungen oder auf Pflegegeld steht, soweit die Leistung den Berechtigten erbracht worden wäre, nach ihrem Tode demjenigen zu, der die Leistung erbracht oder die Pflege geleistet hat. Fachliche Hinweise § 19 SGB II . (5) Ist den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen im Sinne der Absätze 1 und 2 möglich oder im Sinne des Absatzes 3 zuzumuten und sind Leistungen erbracht worden, haben sie dem Träger der Sozialhilfe die Aufwendungen in diesem Umfang zu ersetzen. Der § 141 SGB XII enthält keine abweichende Regelung für die Dauer des Bewilligungszeitraumes im Rahmen der vorläufigen Entscheidung. Die Wendung "aus eigenen Kräften und Mitteln" berechtigt den Sozialhilfeträger nicht, die Leistungen einzustellen, wenn der Hilfesuchende nicht bereit ist, zumutbare Arbeit zu leisten (ebenso: Coseriu, in: jurisPK-SGB XII, § 19 Rz 19). Im SGB IX wird klargestellt, dass die für … zurück zur Portalseite. 1.493 Entscheidungen zu § 19 SGB XII in unserer Datenbank: Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des ... Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Einsatzgemeinschaft mit dem ... Zu den Auswirkungen auf die bis Ende 2019 erfolgte Ablehnung von ... Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens. Dezember 2003. Lebensjahres und einer vollen Er- Auf § 19 SGB XI verweisen folgende Vorschriften: Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Allgemeine Vorschriften § 13 (Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen) Leistungen der Pflegeversicherung Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Sozialrecht > SGB XII - Sozialhilfe Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. (3) Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen werden nach dem Fünften bis Neunten Kapitel dieses Buches geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Elften Kapitels dieses Buches nicht zuzumuten ist. I S. 3234, 2019 BGBl. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016 (BGBl. Gemäß § 19 Abs. (3) Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen werden nach dem Fünften bis Neunten Kapitel dieses Buches geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Elften Kapitels dieses Buches nicht zuzumuten ist. I S. 3022) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB 2Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel vor. Altenhilfe (§ 71 SGB XII) 12. 2004 (§ 133 Abs. 31 und Lach­witz in Fichtner/ Wenzel, a.a.O., § 61 Rdnr. 12. Januar 2020] 1 § 19. Anspruch auf Leistungen (§ 17 - § 26) § 17 Anspruch § 18 Einsetzen der Sozialhilfe § 19 Leistungsberechtigte. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch, Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, LSG Baden-Württemberg, 27.06.2016 - L 2 SO 1273/16, LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2020 - L 8 SO 84/20, LSG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - L 7 SO 2772/20, LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII), Zweites Kapitel - Leistungen der Sozialhilfe (§§, Zweiter Abschnitt - Anspruch auf Leistungen (§§, Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz), Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz). Leistungsberechtigte [1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – Zweites Kapitel. 2. (4) Lebt eine Person bei ihren Eltern oder einem Elternteil und ist sie schwanger oder betreut ihr leibliches Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, werden Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils nicht berücksichtigt. z.B. 2003) – § 40 SGB XII: Ermächtigung zur Regelsatzverordnung, seit 31. Dezember 2003, BGBl. I S. 3234), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. 2003 – § 57 und § 61 Abs. Handlungsfähigkeit (§ 36 SGB I) ... Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII) 11. 2 S. 3 SGB XII geht die Grundsicherung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Durch Inkrafttreten der Regelung des § 40a SGB II (zum 01.01.2009) ist die DRV verpflich-tet, den Rentennachzahlungsbetrag bei vorliegendem Erstattungsanspruch an das JC aus- Antrag auf Sozialleistungen (§ 16 SGB I, § 19 SGB IV) 8. Da diese Feststellung zum Zeitpunkt der Anfrage des JC an 201.22 nicht vorliegt, wird in allen Fällen mit Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine Person erwerbsfähig im Sinne des SGB II ist, von 201.22 der Zu-ständigkeit nach dem SGB XII widersprochen. SGB XII) sind ungeachtet ihrer Auffangfunktion nach Leistungsgrund und -umfang eng verknüpft mit jenen der Pflegeversicherung und zielen zudem auf einen besonderen Be-darf, der Fragen der allgemeinen Existenzsicherung in den Hintergrund treten lässt. § 19 SGB XII a.F. Wahlperiode Auch im SGB XII, im Sozialen Entschädigungsrecht, im SGB VIII und im Schwerbehindertenrecht werden redaktionelle Fehler korrigiert und Klarstellun-gen vorgenommen. § 19 SGB XII, Leistungsberechtigte Zweites Kapitel – Leistungen der Sozialhilfe → Zweiter Abschnitt – Anspruch auf Leistungen (1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Leistungen der Sozialhilfe. 14 ff. § 19 SGB III Behinderte Menschen (1) Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. Ausführung der Sozialleistungen (§ 17 SGB I) 9. 6 SGB XII – gut gemeint, aber praktisch wertlos 130 | Sozialrechtaktuell 4/2016 6 BSG, Urteil 20.9.2012, B 8 SO 20/11 R. 7 Dauber in: Mergler/Zink, SGB-XII-Kommentar, Stand Januar 2011, § 19 Rn. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Absätze 1 und 2 neugefasst durch G vom 24. 2004. § 19 SGB XII – Leistungsberechtigte. 1 SGB XII auf wesentliche 3 Grundsätze zu beschränken. 12. Zweiter Abschnitt. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. § 19 SGB XII Leistungsberechtigte (1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können.