Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. SGB IX Im Kündigungsschutzverfahren hat das Integrationsamt eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung einzuholen (§ 170 Absatz 2 SGB IX). Bestimmungen. 46 Entscheidungen zu § 18 SGB IX in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 196/20; LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 974/16. § 182 SGB IX – Zusammenarbeit (1) Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in … Sie bedarf auch dessen faktischer Unterstützung, denn der Betriebsrat ist der Träger der Mitbestimmungsrechte. 2 SGB IX). Nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) unterstützt das Integrationsteam in Betrieben und Dienststellen die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. § 182 SGB IX Zusammenarbeit. Die Mitglieder des Integrationsteams, dem auch die SBV angehört, haben sich gegenseitig zu unterstützen ( § 182 Abs. Sie arbeitet mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (SGB IX) sowie dem Betriebsrat oder Personalrat „eng zusammen“ (Abs. Inklusionsbeauftragter will auch in die SBV 1 SGB IX Teilnahme- und Rederecht bei Personal-/ Betriebsversammlungen in Betrieben und Dienststellen, für die die Vertrauensperson zuständig ist, auch wenn sie selbst dieser nicht angehört § 17 8Abs. Kooperation: Die Schwerbehindertenvertretung ist zur Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams verpflichtet (§ 182 Absatz 1 SGB IX). 1 SGB IX zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet. Darüber hinaus ist die Schwerbehindertenvertretung vor einer Entscheidung, die nach § 178 Absatz 2 SGB IX einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, anzuhören. 2 Satz 2 SGB IX ist er Verbindungsperson zur Bundesanstalt für Arbeit und zu dem Integrationsamt. Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 182 Abs. § 182 SGB IX – Zusammenarbeit (1) Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in … § 211 SGB IX Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten Rechtsstellung schwerbehinderter Soldatinnen und Soldaten gelten die §§ 2, 152, 176 bis 182 , 199 Absatz 1 sowie die §§ 206, 208, 209 und 228 bis 230. Nach § 182 Abs. Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit § 182 Abs. 1 SGB IX mit dem ebenfalls für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zuständigen Betriebsrat (§ 176 S. 1 SGB IX) und dem Arbeitgeberbeauftragten (§ 182 SGB IX) eng zusammenzuarbeiten. Die SBV ist nicht nur rechtlich nach § 182 Abs. Nach § 182 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hat er die Rehabilitationsträger bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. § 182 SGB IX - Zusammenarbeit. Diese innerbetrieblichen Helfer sind nach § 182 Abs. 1 SGB IX). Rechtsprechung zu § 18 SGB IX. 178 Absatz 2 SGB IX sind die Schwerbehindertenvertretungen unverzüglich und umfassend zu unterrichten.